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Das Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte wurde im Jahre 1931 eröffnet und ist damit eines der ältesten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Wintersemester 2019/20 erfolgte die Umbenennung in Institut für Religionsrecht. Schwerpunkt seines Arbeitsbereichs ist das Religionsverfassungs- oder Staatskirchenrecht. Dies erfordert unter anderem eine Einbeziehung des Eigenrechts der großen christlichen Kirchen, d.h. des kanonischen Rechts und des evangelischen Kirchenrechts, aber auch die vertiefte Auseinandersetzung mit spezifischen Problemen des Islam in Deutschland. Wegen der besonderen Bedeutung der historischen Grundlagen dieser Rechtsgebiete pflegt das Institut nach wie vor als Forschungsgegenstand auch die rheinische Kirchenrechtsgeschichte. In der Lehre gehören die Arbeitsfelder des Instituts zum Fächerkanon des Schwerpunktbereichs 11 (Religion, Kultur und Recht), z.T. auch des Schwerpunktbereichs 8 (Öffentliches Recht). Für Forschungsleistungen auf dem Gebiet des kanonischen Rechts, des evangelischen Kirchenrechts oder der kirchlichen Rechtsgeschichte kann die Fakultät gemäß §§ 1 Abs. 2, 8 PromO 2010 den Grad eines Doktors beider Rechte (Dr. iur. utr.) verleihen.